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FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT

Bei der Bezeichnung als "Fachanwalt für Arbeitsrecht" handelt es sich um eine Fachanwaltsbezeichnung des deutschen Berufsrechts der Rechtsanwälte. Die Fachanwaltsordnung regelt die strengen Bedingungen zur Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Erst mit Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen wird dieser Titel verliehen. Weiter sind Fachanwälte für Arbeitsrecht verpflichtet, regelmäßige jährliche Fortbildungen zu absolvieren und diese den Rechtsanwaltskammern unaufgefordert nachzuweisen. In unserer Kanzlei in Bremen stehen Ihnen 3 Fachanwälte für Arbeitsrecht für alle Fachfragen rund um das Arbeitsrecht zur Verfügung.

Sie können sich jederzeit an uns wenden. Wir beraten Sie kompetent und professionell und unterstützen Sie bei den Ihr Arbeitsverhältnis betreffenden Fragen. Sie können dafür gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen.