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Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer

Hilfe bei Kündigungen
Konflikte im Arbeitsleben sind alltäglich, nicht selten werden diese Konflikte jedoch existenziell, nämlich dann wenn das Arbeitsverhältnis in seinem Bestand gefährdet ist. Insbesondere bei Kündigungen ist schnelle Hilfe gefragt! Eine Klage muss innerhalb von drei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht sein, sonst wird die Kündigung wirksam, auch wenn evtl. gegen Gesetze verstoßen wurde. Wir helfen Ihnen im Falle einer Kündigung daher sofort, einen Termin bei unseren Fachanwälten zeitnah zu erhalten, damit alle Fristen gewahrt werden können.

Wir beraten unsere Mandanten ausführlich darüber, mit welcher Strategie das angestrebte Ziel erreicht werden kann, entweder der Erhalt des Arbeitsplatzes oder eine möglichst hohe Abfindung. Dafür kämpfen wir persönlich an der Seite unserer Mandanten, bis alles zur Zufriedenheit unserer Mandanten erledigt ist. Wir  tauschen uns regelmäßig in unseremTeam aus, damit haben Sie immer einen Ansprechpartner, auch wenn „ihr“ Anwalt sich außer Haus befindet.

Prüfung von Aufhebungsverträgen
Nicht nur bei Kündigungen ist anwaltliche Hilfe notwendig. Immer häufiger versuchen Arbeitgeber, das strenge Kündigungsrecht zu umgehen und legen den Arbeitnehmern Aufhebungsverträge vor. In einer solchen Situation ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und die Folgen der Unterschrift zu kennen. Die notwendige Unterstützung bei den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber erhalten Sie von uns. Gerade Arbeitnehmer, die aus krankheitsbedingten Gründen bei der Ausübung  ihrer Tätigkeit eingeschränkt sind oder hohe Fehlzeiten aufweisen, stehen häufig im Fokus von Arbeitgebern. Diesem Druck stand zu halten bedarf professioneller Unterstützung.

Abmahnung, Entfristung, Vergütung, Eingruppierung etc.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch in sämtlichen anderen arbeitsrechtlichen Bereichen: ob es um die Durchsetzung von Teilzeit nach oder während der Elternzeit geht; Probleme bei der Vergütung; oder auch im Falle der Insolvenz; Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte; allgemeinen Fragen zu Ihrem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis; Formulierung von Arbeitszeugnissen oder die Prüfung von Arbeitsverträgen. Zeitnah erhalten Sie dazu kompetente und umfassende Hilfestellung.

Dabei sind wir auch insbesondere im Bereich des öffentlichen Dienstrechts tätig. Hier gelten viele Besonderheiten im Vergleich zu Privatunternehmen. Die Arbeitsverhältnisse sind im wesentlichen durch die Tarifverträge TVöD und TV-L bestimmt, die Vergütung richtet sich nach den Eingruppierungsregelungen, die sehr komplex sind. Wir verschaffen Ihnen den notwendigen Überblick. Als Experten auch im Hochschulbereich prüfen wir die Wirksamkeit von befristeten Arbeitsverträgen und führen dazu bis zum BAG erfolgreich Klageverfahren auf Entfristung.

Leitende Angestellte und Geschäftsführer

Selbstverständlich beraten und vertreten wir auch Führungskräfte – wie Geschäftsführer oder leitende Angestellte. Für diesen Personenkreis gelten rechtliche Besonderheiten und wir helfen gerne sowohl bei der Überprüfung der Verträge oder im Falle der Beendigung oder Abberufung.