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Wir beraten und vertreten Personalräte

Während in Betrieben der Privatwirtschaft das Betriebsverfassungsgesetz die Mitbestimmung der Arbeitnehmer regelt, gilt für Arbeitnehmer und Beamte in öffentlichen Verwaltungen das einschlägige Personalvertretungsrecht.

Personalräte haben unterschiedliche Mitbestimmungsrechte, so bei personellen Einzelmaßnahmen, innerdienstlichen Angelegenheiten und sozialen Angelegenheiten, aber auch bei Umstrukturierungen. Dies stellt die Personalräte vor vielfältige Aufgaben, die häufig allein nicht rechtssicher zu bewältigen sind.

Wir beraten und vertreten Personalräte seit mehreren Jahrzehnten bereits in Bremen (BremPersVG) und Niedersachsen sowie im Bereich des BPersVG in allen Fragen der Mitbestimmung, in Einigungsstellenverfahren und vor Gericht zur Durchsetzung der Ansprüche des Personalrats. So konnten wir in der Vergangenheit, zum Teil auch in Eilverfahren Ansprüche, z.B. auf geeignete Schulungsmaßnahmen, auf Mitbestimmung bei Einführung neuer IT-Verfahren, Initiativanträge im Bereich der Mitbestimmung in Gesundheitsfragen klären und durchsetzen.

Wichtig ist: Grade bei Personalräten lehnen die Dienststellen häufig die Kostenübernahme für die anwaltliche Beratung und Vertretung aus Kostengründen ab. Wir beraten den Personalrat daher gerne vorab, ob eine Vertretung durch uns erforderlich ist und eine Kostentragung zu erfolgen hat, so dass die Personalräte selber kein Kostenrisiko trifft.