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Wir beraten und vertreten Betriebsräte

Als Interessenvertreter Ihrer Kolleginnen und Kollegen werden Sie mit vielfältigen Fragen aus dem Arbeitsrecht und dem Betriebsverfassungsrecht konfrontiert – wir helfen Ihnen dabei. Seit mehr als 30 Jahren beraten und vertreten wir Betriebsräte sowohl in Bremen als auch bundesweit bei allen Problemen ihrer täglichen Arbeit.

Hilfe bei Betriebsratswahlen
Schon bei der Vorbereitung und Durchführung einer Betriebsratswahl können wir mit Rat und Unterstützung zur Seite stehen und Wahlvorstände für ihre Aufgaben schulen.

Mitbestimmung
Bei allen Fragen der Mitbestimmung – ob in Fragen der Arbeitszeit, des Gesundheitsschutzes oder im Zusammenhang mit technischen Einrichtungen – beraten wir Betriebsräte und helfen bei der Durchsetzung der Interessen der MitarbeiterInnen. Dabei begleiten wir die Betriebsräte auch in Einigungsstellen, helfen bei der Auswahl der Vorsitzenden einer Einigungsstelle und setzen deren Einrichtung notfalls gerichtlich durch.

Personelle Maßnahmen
Bei Einstellungen und Versetzungen sowie bei Eingruppierungen hat der Betriebsrat nach § 99 BetrVG mitzubestimmen. Hier ist es empfehlenswert, möglichst frühzeitig Rechtsrat einzuholen, damit mögliche Einwände und Bedenken des Betriebsrats rechtswirksam vorgebracht werden können. Bei Verfahren wegen Ersetzung der Zustimmung zu personellen Maßnahmen vertreten wir den Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht.

Schulung und Fortbildung von Betriebsräten
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir zu allen Fragen der Schulung von Betriebsratsmitgliedern Rat geben. Wir unterrichten als Referenten von Schulungsmaßnahmen selbst Betriebsratsmitglieder und setzen Ihren Anspruch auf Schulungen zu allen Themen der Betriebsratsarbeit durch. Zu speziellen Themen können wir Inhouse-Schulungen in den eigenen Betrieben durchführen oder in Kooperation mit großen Schulungsinstituten passgenaue Seminare organisieren.

Interessenausgleich und Sozialplan
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Betriebsräten bei Betriebsänderungen. Drohen im Betrieb Umstrukturierungen, Entlassungen, Schließung, Umzug oder ähnliche weitreichende Veränderungen, empfehlen wir, sich möglichst frühzeitig unterstützen zu lassen. Nur so können die Rechte und Interessen der Mitarbeiter effektiv gesichert und durchgesetzt werden. Wir helfen bei der Erstellung von Interessenausgleich und Sozialplan und beraten die Betriebsräte dabei nicht nur rechtlich, sondern helfen auch, die richtige Taktik zu finden bis hin zur Unterstützung in Betriebsversammlungen.

Beschlussfassung
Hinsichtlich der Kosten bei Rechtsstreitigkeiten regelt § 40 BetrVG, dass diese vom Arbeitgeber zu tragen sind. Bei Beratungen ist zunächst nach § 80 Abs. 3 BetrVG  der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu treffen. In jedem Fall muss der Betriebsrat einen wirksamen Beschluss zu der Beauftragung eines Rechtsanwaltes fassen. Auch hier unterstützen wir Sie gerne, damit es nicht an Formalien scheitert. In jedem Fall beraten wir Sie in einem Erstgespräch bei Ihnen im Betrieb oder bei uns im Büro zur richtigen Vorgehensweise. Kosten entstehen Ihnen als Betriebsrat dafür nicht.