Führungskräfte, Leitende Angestellte und Geschäftsführer
Selbstverständlich beraten und vertreten wir auch Führungskräfte – wie Geschäftsführer:innen oder leitende Angestellte. Für diesen Personenkreis gelten rechtliche Besonderheiten und wir helfen gerne sowohl bei der Überprüfung der Verträge als auch im Falle der Beendigung oder Abberufung.
