TVöD / TV-L
Unsere Kanzlei ist mittlerweile seit Jahrzehnten speziell im Bereich des öffentlichen Dienstrechts tätig. Dafür sind wir auch bei der Gegenseite bekannt und respektiert.
Für die Angestellten im öffentlichen Dienst regeln die Tarifverträge die maßgeblichen Arbeitsbedingungen. Das ist für den Bereich der Länder der TV-L sowie für die Kommunen der TVöD. In diesen Tarifverträgen sind sowohl die Regelungen zu den allgemeinen Arbeitsbedingungen – wie z. B. Urlaub etc. - enthalten als auch die Entgeltordnungen mit den jeweiligen Entgelttabellen.
Sollten Sie hierzu Fragen oder Probleme haben, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.
