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Mitbestimmungsrechte

Das Betriebsverfassungsgesetz sieht umfangreiche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte vor. In Fällen der „echten“ Mitbestimmung darf der Arbeitgeber die Entscheidungen nicht ohne den Betriebsrat treffen. Kein Wunder, dass es hierüber häufig Streitigkeiten gibt.

Wir beraten und vertreten Betriebsräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte vor sämtlichen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht sowie in Einigungsstellen.

Dabei sehen wir unsere Aufgabe aber im Rahmen der Betriebsratsberatung in erster Linie in der Stärkung der Betriebsräte bei der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe.  Gerade wenn es um das rechtssichere Aushandeln von Betriebsvereinbarungen geht, ist ebenfalls die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zu empfehlen, der als juristischer Sachverständiger tätig wird.

Für eine rechtssichere Beschlussfassung für unsere Beauftragung kontaktieren Sie uns gerne frühzeitig.

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