Eingruppierungen
Anders als Beamt:innen erhalten Arbeitnehmer:innenim öffentlichen Dienst diejenige Entgeltgruppe, die den übertragenen Tätigkeiten entspricht, wobei in manchen Entgeltgruppen auch spezielle Qualifikationen vorliegen müssen. Es gilt daher die sog. Tarifautomatik, das bedeutet, dass die Angestellten auch dann Anspruch auf eine höhere Entgeltgruppe haben, wenn der Arbeitsvertrag dies nicht vorsieht. Voraussetzung ist jedoch, dass höherwertige Tätigkeiten dauerhaft ausgeübt werden.
Die Überprüfung von Eingruppierungen gestaltet sich in den meisten Fällen sehr kompliziert, da Arbeitsvorgänge mit den dazugehörigen Zeitanteilen gebildet werden müssen und diese dann zu bewerten sind. Ohne vertiefte Kenntnisse des Eingruppierungsrechts ist dies häufig zum Scheitern verurteilt.
Es lohnt sich daher häufig bereits bei der Beantragung einer Höhergruppierung, sich hierzu beraten zu lassen. Vereinbaren Sie gerne einen telefonischen oder persönlichen Beratungstermin.