Soforthilfe bei Kündigungen
Konflikte im Arbeitsleben sind alltäglich, nicht selten werden diese Konflikte jedoch existenziell, weil eine Kündigung angedroht oder ausgesprochen wird.
Kündigungsschutzklage
Bei Kündigungen ist dann schnelle Hilfe gefragt! Eine Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht sein, sonst wird die Kündigung wirksam, auch wenn evtl. gegen Gesetze verstoßen wurde. Wir helfen Ihnen im Falle einer Kündigung daher sofort, einen Termin bei unseren Rechtsanwält:innen zeitnah zu erhalten, damit alle Fristen und Ihre Rechte gewahrt werden können.
Wir setzen uns für Ihre Ziele ein
Wir beraten Sie ausführlich darüber, mit welcher Strategie das angestrebte Ziel erreicht werden kann - egal ob es Ihnen um den Erhalt des Arbeitsplatzes oder eine möglichst hohe Abfindung geht. Dafür kämpfen wir persönlich und strategisch an Ihrer Seite, bis alles zur Zufriedenheit unserer Mandant:innen erledigt ist. Wir tauschen uns regelmäßig in unserem Team aus, damit Sie in dieser schwierigen Situation immer eine:n Ansprechpartner:in haben, auch wenn „ihr“ Anwalt oder „ihre“ Anwältin sich außer Haus befindet.