Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan
In Fällen von Umstrukturierungen und Massenentlassungen ist der Betriebsrat besonders gefragt und soll für die Kolleg:innen ein möglichst gutes Ergebnis verhandeln.
Wir beraten Betriebsräte zu allen Fragen rund um eine Betriebsänderung, prüfen die rechtlichen Möglichkeiten und begleiten den Betriebsrat notfalls bis in die Einigungsstelle, um wirtschaftliche Nachteile möglichst zu verhindern oder zumindest abzufedern.
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sieht es dabei in Unternehmen ab 300 Mitarbeitern grundsätzlich als erforderlich an, dass der Betriebsrat sich von externem Sachverstand unterstützen lässt. Aber auch in kleineren Unternehmen kann die Beratung durch Rechtsanwälte als erforderlich angesehen werden, bedarf aber einer Absprache mit dem Arbeitgeber.
Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig für eine rechtssichere Beschlussfassung zur Unterstützung bei Betriebsänderungen.