Personalräte
Die Beratung und Vertretung von Personalräten durch spezialisierte Anwält:innen nimmt immer mehr an Bedeutung zu, da die Themen, bei denen Personalräte in der Mitbestimmung sind, immer komplexer werden. Häufig werden dabei die Mitbestimmungsrechte nicht in der gesetzlichen Form gewahrt.
Wir beraten Sie in Konfliktlagen und klären strittige Fragen vor den Verwaltungsgerichten.
Dabei ist für unsere Beauftragung zunächst ein ordnungsgemäßer Personalratsbeschluss erforderlich. Grundsätzlich sollte auch die Genehmigung der Dienststellenleitung vorliegen.
Gibt es dabei Probleme, unterstützen wir gerne, da Kosten erforderlicher Rechtsvertretung durch den öffentlichen Arbeitgeber zu übernehmen sind.