Fachanwält:innen für Arbeitsrecht
Alle Mitglieder unserem Teams aus Anwält:innen sind Fachanwälte für Arbeitsrecht oder auf dem unmittelbaren Weg, diese zusätzliche Qualifizierung im Arbeitsrecht zu erwerben.
Bei der Bezeichnung als "Fachanwält:in für Arbeitsrecht" handelt es sich um eine Bezeichnung des deutschen Berufsrechts der Rechtsanwält:innen. Die Fachanwaltsordnung (FAO) regelt die Bedingungen zur Zulassung als Fachanwält:in für Arbeitsrecht. Erst mit Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen wird dieser Titel verliehen. Weiter sind Fachanwält:innen für Arbeitsrecht verpflichtet, regelmäßige jährliche Fortbildungen zu absolvieren und diese den Rechtsanwaltskammern unaufgefordert nachzuweisen.
Wir besuchen daher ständig Fortbildungsveranstaltungen und halten uns „auf dem Laufenden“ im Hinblick auf Gesetzesänderungen und Rechtsprechung. Zusätzlich setzen wir uns regelmäßig kanzleiintern zusammen und nutzen diese Gelegenheiten ebenfalls zu Fortbildungszwecken und den gemeinsamen Erfahrungsaustausch.
Neben unser anwaltlichen Tätigkeit schulen wir auch Betriebsräte und haben verschiedene Lehraufträge an Hochschule bzw. Universität. Zudem veröffentlichen wir regelmäßig auch in der Fachliteratur.