Beamtenrecht
Beamt:innen stehen zu ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Treueverhältnis. Insofern unterscheidet sich das Beamtenverhältnis deutlich von Arbeitsverhältnissen in der freien Wirtschaft. Streitigkeiten werden nach dem Verwaltungsprozessrecht vor den Verwaltungsgerichten geführt.
Als auf das Beamtenrecht spezialisierte Rechtsanwält:innen beraten und vertreten wir Sie insbesondere bei Fragen zu dienstlichen Beurteilungen, Verlängerung oder Nichtbestehen der Probezeit, Konkurrentenklagen sowie sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Beamtenverhältnisses sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Da das Beamtenverhältnis grundsätzlich auf Lebenszeit angelegt ist, berücksichtigen wir mit der notwendigen Weitsicht die Auswirkungen auf die gesamte Laufbahn.