Disziplinarrecht
Geht der Dienstherr davon aus, dass Beamt:innen gegen ihre Dienstpflichten verstoßen haben, wird ein disziplinarrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ein solches Disziplinarverfahren kann bis zur Entfernung der:des Beamt:in aus dem Amt führen. Aber auch häufig auftretende Fehler, z. B. eine E-Mail mit vertraulichen Daten an den falschen Verteiler, kann schwerwiegende Folgen haben.
Wir vertreten Sie im Disziplinarverfahren bereits während der Ermittlungen bis hin zur gerichtlichen Überprüfung der disziplinarischen Maßnahme.
Sofern auch strafrechtliche Ermittlungen parallel erfolgen, arbeiten wir mit erfahrenen Strafverteidiger:innen zusammen und stimmen uns ab, da Aussagen im Strafverfahren auch im Disziplinarverfahren verwendet werden können und umgekehrt.