Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei Verletzung von Rechten der Schwerbehindertenvertretung?

Wir halten die Entscheidung des LAG Düsseldorf (Beschluss vom 14.5.2024 - 3 TaBV 37/23) nicht für richtig. Werden gesetzliche Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung missachtet, sollte der Betriebsrat gem. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG wegen eines Gesetzverstoßes die Zustimmung verweigern können. So hat es in einer anderen Entscheidung auch das LAG Rheinland-Pfalz (Bechluss vom 05.10.2011 - 8 TaBV 9/11) gesehen. Unser Rechtsanwalt und Partner Dr. Lars Giesen hat die Entscheidung daher in der Zeitschrift Arbeitsrecht Aktuell kritisch besprochen (ArbR Aktuell 2024, 555). Sein Fazit: Eine Klärung durch das Bundesarbeitsgericht wäre wünschenswert.